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Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)


Verbindlichkeit
Für Bestellungen bei OSMOMETER TECHNIK MESKE und Warenlieferungen durch OSMOMETER TECHNIK MESKE gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Bestellers. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn sie durch OSMOMETER TECHNIK MESKE schriftlich ausdrücklich bestätigt worden sind.
Zahlungsbedingungen
Lieferungen sind netto innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung oder im voraus zu zahlen. Skontoabzug ist unzulässig. Zahlungen für Auslandslieferungen haben durch unwiderrufliches Bankakkreditiv zu erfolgen. Bank- und Transferspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Zahlungen sind unabhängig von geltend gemachten Mängeln zu leisten, soweit die Mängelrügen nicht unzweifelhaft berechtigt sind.
3. Lieferzeit
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern der Liefervertrag sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt. Ein Lieferverzug von OSMOMETER TECHNIK MESKE tritt nur nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist ein. Etwaige Haftungsansprüche gegen OSMOMETER TECHNIK MESKE entstehen nur nach Maßgabe der unter Zif. 6 geregelten Haftungsbestimmungen.
4. Reklamation
Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche hat der Besteller die Waren unverzüglich nach ihrer Lieferung zu untersuchen, Schäden gegenüber dem Transportunternehmer zu reklamieren, den Schaden gemeinsam mit ihm aufzunehmen und schriftlich gegenüber OSMOMTER TECHNIK MESKE zu rügen. Sichtbare Mängel bzw. Fehlmengen sind innerhalb von fünf Werktagen anzuzeigen.
5. Gefahrübergang
Der Besteller trägt die Gefahr der Lieferung (Verschlechterung, Verlust oder Zerstörung der Ware). Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Ware das Werksgelände von OSMOMETER TECHNIK MESKE verlassen hat.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistung beginnt mit Erhalt der Ware. Wurde eine Inbetriebnahme mit beauftragt, nach erfolgter Inbetriebnahme. Im Falle einer verspäteten Inbetriebnahme beginnt die Gewährleistung spätestens vier Wochen nach Erhalt der Ware, es sei denn, der Lieferant ist für die verspätete Inbetriebnahme verantwortlich.

Die Gewährleistungsfrist für Osmometer und Messköpfe beträgt zwei Jahre. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Glasbruch, sowie Schäden an Verbrauchsmaterialien wie Kalibrierlösung.
Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen an Osmometern und Messköpfen beträgt ein Jahr. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Glasbruch, sowie Schäden an Verbrauchsmaterialien wie Kalibrierlösung.
Die Gewährleistungsfrist für refurbished Osmometer und Messköpfe beträgt ein Jahr. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Glasbruch, sowie Schäden an Verbrauchsmaterialien wie Kalibrierlösung.

Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Nachbesserung oder Nachlieferung. Anfallende Transportkosten hat der Besteller zu tragen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Besteller hat die nachgebesserte oder ersetzte Ware nach deren Erhalt unverzüglich zu untersuchen und Mängel OSMOMETER TECHNIK MESKE schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat er spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung anzuzeigen.

OSMOMETER TECHNIK MESKE haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verpflichtung zum Schadensersatz umfasst nur unmittelbare, vorhersehbare Schäden.
7. Schutzrechte Dritter
OSMOMETER TECHNIK MESKE steht nicht dafür ein, dass durch die Benutzung der Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm hergestellten Produkte selbst verantwortlich.

OSMOMETER TECHNIK MESKE ist insbesondere nicht verpflichtet, den Besteller von Ansprüchen freizustellen, die ein Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegenüber dem Besteller durch dessen Nutzungshandlungen geltend macht.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller stammenden Ansprüche im Eigentum von OSMOMTER TECHNIK MESKE. Im Falle des Zahlungsverzugs oder einer schuldhaften Verschlechterung der Ware kann die gelieferte Ware durch OSMOMETER TECHNIK MESKE herausverlangt werden. Ein solches Herausgabeverlangen ist nur dann als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, wenn OSMOMETER TECHNIK MESKE dies ausdrücklich erklärt.

Wiederverkäufer sind berechtigt, die Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs an Dritte weiterzuveräußern. Die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf wird bereits hiermit an OSMOMETER TECHNIK MESKE abgetreten.
9. Ausfuhr
Von OSMOMETER TECHNIK MESKE gelieferte Geräte und Waren dürfen nur nach der vorherigen schriftlichen Genehmigung in ein anderes Land als dasjenige, in dem sich der (Geschäfts-)Sitz des Bestellers befindet, weitergeliefert werden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Einheitlicher Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz von OSMOMETER TECHNIK MESKE - Berlin. OSMOMETER TECHNIK MESKE behält sich vor, den Besteller an dessen (Geschäfts-)Sitz zu verklagen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes.

Osmometer Technik Meske
Markus Meske
Bruchsaler Straße 17
10715 Berlin, Deutschland

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten seit dem 1. Januar 2017


Wir freuen uns über jede Herausforderung.